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Treppenhausreinigung und Gebäudereinigung: Kosten und was auf Mieter umgelegt werden darf

Welche Kosten für Treppenhausreinigung und Gebäudereinigung dürfen Vermieter auf Mieter umlegen? Alles zu Betriebskosten, Umlagefähigkeit und typischen Kosten in Hamm.

Treppenhausreinigung und Gebäudereinigung: Kosten und was auf Mieter umgelegt werden darf

Die Betriebskostenabrechnung sorgt Jahr für Jahr für Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern – besonders wenn es um Reinigungskosten geht. Ob in Hamm-Mitte, Heessen oder Bockum-Hövel: Viele Mieter fragen sich, welche Kosten für Treppenhausreinigung und Gebäudereinigung tatsächlich auf sie umgelegt werden dürfen und was der Vermieter selbst tragen muss.

Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen, typische Kosten in Hamm und worauf beide Seiten achten sollten.

Was gehört zur Treppenhausreinigung und Gebäudereinigung?

Unter Treppenhausreinigung und Gebäudereinigung fallen verschiedene Leistungen, die der Sauberkeit und Pflege des Mehrfamilienhauses dienen:

Treppenhausreinigung

  • Reinigung von Treppen, Treppengeländern und Handläufen
  • Wischen und Saugen der Treppenstufen
  • Reinigung der Fensterbänke im Treppenhaus
  • Entfernung von Spinnweben
  • Pflege der Treppenhausfenster

Gebäudereinigung (Gemeinschaftsflächen)

  • Reinigung von Kellergängen und Kellerfluren
  • Säuberung des Hauseingangs und Windfangs
  • Pflege von Gemeinschaftsräumen (Waschküche, Trockenraum)
  • Reinigung von Müllplätzen und Mülltonnenstandorten
  • Säuberung von Fahrradkellern oder -abstellräumen
  • Winterdienst auf Gemeinschaftsflächen

Rechtliche Grundlagen: Was ist umlagefähig?

Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung gehören die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das umfasst:

  • Reinigung von gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen (Treppenhaus, Keller, Waschküche)
  • Kosten für Reinigungsmittel und -geräte
  • Winterdienst (Schneeräumung, Streuen)
  • Gartenpflege bei Gemeinschaftsflächen

Voraussetzungen für die Umlage

Damit Reinigungskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Mietvertragliche Vereinbarung: Im Mietvertrag muss die Umlage der Reinigungskosten als Betriebskosten vereinbart sein
  2. Tatsächlich entstandene Kosten: Es dürfen nur real angefallene Kosten abgerechnet werden
  3. Gemeinschaftsflächen: Die Reinigung muss Bereiche betreffen, die allen Mietern zugutekommen
  4. Umlageschlüssel: Die Verteilung muss nach einem nachvollziehbaren Schlüssel erfolgen (meist Wohnfläche)

Typische Kosten für Treppenhausreinigung in Hamm

Die Kosten für professionelle Gebäudereinigung variieren je nach Größe des Objekts, Reinigungsintervall und Leistungsumfang:

Durchschnittliche Preise

Wöchentliche Treppenhausreinigung:

  • Kleines Mehrfamilienhaus (6-8 Parteien): 80-120 € pro Monat
  • Mittleres Objekt (12-16 Parteien): 150-220 € pro Monat
  • Größeres Wohnhaus (20+ Parteien): 250-400 € pro Monat

Pro Wohneinheit umgerechnet:

  • Durchschnittlich 10-20 € pro Monat und Wohnung
  • Jährlich etwa 120-240 € pro Haushalt

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

  • Reinigungsintervall: Wöchentlich, 14-tägig oder monatlich
  • Objektgröße: Anzahl der Etagen und Parteien
  • Zusatzleistungen: Fensterreinigung, Winterdienst
  • Stadtteil: In zentralen Lagen wie Bad Hamm können die Preise leicht höher liegen
  • Verschmutzungsgrad: Stark frequentierte Eingänge erfordern mehr Aufwand

Was darf NICHT auf Mieter umgelegt werden?

Nicht alle Kosten rund um Sauberkeit und Instandhaltung sind umlagefähig:

Nicht umlagefähige Kosten

  • Verwaltungskosten: Aufwand für Organisation und Beauftragung der Reinigung
  • Reparaturen: Ausbesserung von Schäden im Treppenhaus
  • Instandhaltung: Renovierung, Streichen, Bodenerneuerung
  • Reinigung der Wohnung: Nur Gemeinschaftsflächen sind umlagefähig
  • Einmalige Grundreinigung: Nach Bauarbeiten oder Renovierung
  • Sonderreinigung: Nach Vandalismusschäden (außer bei Mieterverursachung)

Grenzfälle

Winterdienst: Umlagefähig, aber nur für Gemeinschaftsflächen (Zufahrt, Gehweg vor dem Haus). Die Kosten müssen angemessen sein.

Ungezieferbekämpfung: Grundsätzlich umlagefähig nach § 2 Nr. 10 BetrKV, aber nur bei allgemeinem Befall. Ist eine einzelne Wohnung betroffen, trägt der Verursacher die Kosten.

Selbstreinigung durch Mieter: Was gilt?

Reinigungsplan im Mietvertrag

In vielen Altbauten in Herringen oder Pelkum gibt es noch Reinigungspläne, nach denen Mieter selbst das Treppenhaus putzen:

Rechtslage:

  • Ist eine Reinigungspflicht im Mietvertrag vereinbart, müssen Mieter dieser nachkommen
  • Der Vermieter darf dann keine Reinigungskosten umlegen
  • Bei Pflichtverletzung darf der Vermieter einen Reinigungsdienst beauftragen und die Kosten dem säumigen Mieter in Rechnung stellen

Wechsel von Selbst- zu Fremdreinigung:

  • Vermieter darf nicht einseitig von Mieterreinigung zu professioneller Reinigung wechseln
  • Benötigt Zustimmung aller Mieter oder muss Mietvertragsänderung anbieten
  • Ausnahme: Mieter kommen ihren Pflichten nicht nach

Vorteile professioneller Reinigung

  • Gleichbleibende Qualität
  • Keine Streitigkeiten über Reinigungsqualität
  • Zeitersparnis für Mieter
  • Professionelle Ausrüstung und Reinigungsmittel
  • Regelmäßige, verlässliche Durchführung

Abrechnung und Kontrolle: Rechte der Mieter

Betriebskostenabrechnung prüfen

Mieter sollten die Betriebskostenabrechnung genau kontrollieren:

Formale Anforderungen:

  • Abrechnungszeitraum (meist Kalenderjahr)
  • Gesamtkosten der Reinigung
  • Umlageschlüssel (z.B. nach Wohnfläche)
  • Ihr Anteil nachvollziehbar ausgewiesen

Häufige Fehler:

  • Falsche Wohnflächenangaben
  • Nicht umlagefähige Kosten enthalten
  • Fehlender oder falscher Verteilerschlüssel
  • Verspätete Abrechnung (Frist: 12 Monate nach Abrechnungszeitraum)

Belegeneinsicht

Mieter haben das Recht, Belege einzusehen:

  • Rechnungen des Reinigungsdienstes
  • Reinigungsvertrag
  • Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung

Die Einsicht muss in angemessener Frist (ca. 2-4 Wochen nach Anfrage) gewährt werden.

Widerspruch einlegen

Bei fehlerhafter Abrechnung:

  1. Frist beachten: Widerspruch innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung
  2. Schriftlich: Konkrete Fehler benennen
  3. Zahlung unter Vorbehalt: Bei Nachforderung nur unter Vorbehalt zahlen
  4. Fachliche Hilfe: Mieterverein oder Rechtsberatung hinzuziehen

Besonderheiten in verschiedenen Hammer Stadtteilen

Altbauquartiere

In Hamm-Mitte und Hamm-Westen finden sich viele Altbauten mit:

  • Oft noch Mieterselbstreinigung vereinbart
  • Höherem Reinigungsaufwand durch Stuck und Ornamente
  • Größeren Treppenhäusern mit mehreren Etagen

Neubaugebiete

In Uentrop oder Rhynern dominieren moderne Wohnanlagen:

  • Meist professionelle Reinigung von Anfang an
  • Oft Pauschalverträge mit Hausverwaltungen
  • Moderne, pflegeleichte Materialien

Genossenschaftswohnungen

In Stadtteilen wie Werries gibt es viele Genossenschaftswohnungen:

  • Reinigung meist zentral organisiert
  • Kosten oft im Rahmen der Genossenschaftsumlage
  • Transparente Abrechnungen üblich

Tipps für Vermieter: Kosten optimieren

Angebote vergleichen

  • Mindestens drei Angebote einholen
  • Leistungsumfang genau definieren
  • Langfristige Verträge können günstiger sein
  • Lokale Anbieter aus Hamm bevorzugen (kürzere Anfahrtswege)

Reinigungsintervall anpassen

  • Bei geringer Nutzung reicht oft 14-tägige Reinigung
  • Stark frequentierte Objekte benötigen wöchentliche Reinigung
  • Saisonale Anpassungen (Winter: häufiger wegen Schmutz und Streugut)

Qualität sichern

  • Regelmäßige Kontrollen durchführen
  • Mieterfeedback einholen
  • Bei Mängeln sofort reagieren
  • Leistungsverzeichnis im Vertrag festhalten

Tipps für Mieter: Ihre Rechte wahren

Betriebskosten im Blick behalten

  • Abrechnung jährlich prüfen
  • Mit Vorjahren vergleichen
  • Starke Steigerungen hinterfragen
  • Bei Unklarheiten nachfragen

Dokumentation

  • Reinigungszustand fotografisch festhalten
  • Mängel dem Vermieter melden
  • Schriftverkehr aufbewahren

Bei Selbstreinigung

  • Reinigungsplan einhalten
  • Bei Verhinderung Ersatz organisieren
  • Qualität sicherstellen (sonst droht Fremdreinigung auf Ihre Kosten)

Aktuelle Entwicklungen und Trends

Steigende Kosten

Die Kosten für professionelle Gebäudereinigung sind in den letzten Jahren gestiegen:

  • Mindestlohn-Erhöhungen
  • Gestiegene Materialkosten
  • Fachkräftemangel in der Branche

Nachhaltige Reinigung

Immer mehr Reinigungsfirmen in Hamm setzen auf:

  • Umweltfreundliche Reinigungsmittel
  • Ressourcenschonende Verfahren
  • Mikroplastikfreie Produkte

Digitale Kontrolle

Moderne Hausverwaltungen nutzen:

  • Apps zur Mängelmeldung
  • Digitale Reinigungsprotokolle
  • QR-Codes für Feedback

Fazit: Transparenz schafft Akzeptanz

Treppenhausreinigung und Gebäudereinigung sind grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten, sofern sie vertraglich vereinbart sind und nur Gemeinschaftsflächen betreffen. In Hamm liegen die durchschnittlichen Kosten bei etwa 10-20 € pro Monat und Wohnung.

Für Vermieter gilt: Transparente Abrechnungen und angemessene Kosten vermeiden Streit. Für Mieter gilt: Prüfen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung genau und nutzen Sie Ihr Recht auf Belegeneinsicht.

Bei Unsicherheiten oder Streitfällen lohnt sich oft eine fachliche Beratung. Eine gute Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter sowie nachvollziehbare Abrechnungen schaffen Vertrauen und vermeiden langwierige Auseinandersetzungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich als Mieter für Treppenhausreinigung zahlen?

Ja, wenn die Umlage der Reinigungskosten im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart ist. Die Kosten für die Reinigung von Gemeinschaftsflächen gehören nach § 2 Nr. 10 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Ohne entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag darf der Vermieter diese Kosten nicht umlegen.

Wie viel kostet Treppenhausreinigung durchschnittlich?

In Hamm liegen die durchschnittlichen Kosten bei etwa 10-20 € pro Monat und Wohnung, also jährlich zwischen 120 und 240 €. Die genauen Kosten hängen von der Größe des Gebäudes, dem Reinigungsintervall und dem Leistungsumfang ab. Ein kleines Mehrfamilienhaus mit 6-8 Parteien zahlt etwa 80-120 € monatlich für professionelle Reinigung.

Kann der Vermieter von Selbstreinigung auf professionelle Reinigung umstellen?

Nicht ohne Weiteres. Ist im Mietvertrag eine Reinigungspflicht der Mieter vereinbart, kann der Vermieter nicht einseitig zu einem kostenpflichtigen Reinigungsdienst wechseln. Er benötigt dafür die Zustimmung aller Mieter oder muss eine Mietvertragsänderung anbieten. Ausnahme: Wenn Mieter ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen, darf der Vermieter einen Dienst beauftragen.

Welche Reinigungskosten dürfen NICHT umgelegt werden?

Nicht umlagefähig sind: Verwaltungskosten für die Organisation der Reinigung, Reparaturen und Instandhaltung (wie Streichen oder Bodenerneuerung), Reinigung der einzelnen Wohnungen, einmalige Grundreinigungen nach Bauarbeiten und Sonderreinigungen nach Vandalismusschäden (außer bei Mieterverursachung).

Wie kann ich die Betriebskostenabrechnung für Reinigung überprüfen?

Prüfen Sie: den Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten und deren Plausibilität, den verwendeten Umlageschlüssel (meist Wohnfläche), die korrekte Berechnung Ihres Anteils und ob nur umlagefähige Kosten enthalten sind. Sie haben das Recht auf Belegeneinsicht – fordern Sie die Rechnungen des Reinigungsdienstes an. Widerspruch muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung erfolgen.

Was passiert, wenn ich als Mieter meiner Reinigungspflicht nicht nachkomme?

Wenn Sie vertraglich zur Treppenhausreinigung verpflichtet sind und dieser Pflicht nicht nachkommen, darf der Vermieter Sie zunächst abmahnen. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann er einen professionellen Reinigungsdienst beauftragen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Im Extremfall kann eine dauerhafte Pflichtverletzung auch ein Kündigungsgrund sein.

Gehört Winterdienst auch zur umlagefähigen Gebäudereinigung?

Ja, Winterdienst (Schneeräumung und Streuen) auf Gemeinschaftsflächen gehört nach § 2 Nr. 10 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das betrifft die Zufahrt zum Haus, Gehwege auf dem Grundstück und den Hauseingang. Die Kosten müssen jedoch angemessen sein – überhöhte Rechnungen müssen Mieter nicht akzeptieren.

Kann ich als Mieter Einfluss auf den Reinigungsdienst nehmen?

Direkt beauftragen können Sie als Mieter den Reinigungsdienst nicht – das ist Sache des Vermieters. Sie können aber bei gravierenden Mängeln den Vermieter informieren und auf Verbesserung bestehen. Bei dauerhaft schlechter Reinigungsqualität können Sie die Betriebskosten kürzen, sollten dies aber rechtlich absichern lassen. In Mieterversammlungen können Sie Vorschläge einbringen.

Was gilt bei Leerstand im Haus?

Leerstehende Wohnungen müssen bei der Umlage der Reinigungskosten berücksichtigt werden. Der Vermieter kann nicht einfach die Kosten auf die verbliebenen Mieter verteilen. Entweder trägt er den Anteil der leerstehenden Wohnungen selbst, oder es muss eine Vereinbarung im Mietvertrag geben, die eine Vollumlegung auch bei Leerstand erlaubt (was rechtlich umstritten ist).

Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Reinigungshäufigkeit. Üblich sind wöchentliche oder 14-tägige Intervalle. Die Häufigkeit sollte sich am tatsächlichen Bedarf orientieren: Stark frequentierte Eingänge benötigen häufigere Reinigung, ruhige Objekte kommen mit seltenerer Reinigung aus. Der Vermieter muss für angemessene Sauberkeit sorgen, darf aber nur verhältnismäßige Kosten umlegen.