CO2-Kosten der Heizung: Das Zehn-Stufen-Modell für Mieter und Vermieter einfach erklärt
Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe. Wir erklären, wie das Zehn-Stufen-Modell funktioniert und was das für Hamm bedeutet.
CO2-Kosten der Heizung: Das Zehn-Stufen-Modell für Mieter und Vermieter einfach erklärt
Seit 2023 müssen sich Mieter und Vermieter die CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe teilen. Das sogenannte Zehn-Stufen-Modell regelt, wer wie viel zahlt – abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Für Mieter und Vermieter in Hamm bedeutet das: Je besser gedämmt das Haus, desto mehr zahlt der Mieter. Je schlechter der energetische Standard, desto höher der Vermieteranteil.
In diesem Ratgeber erklären wir, wie das Stufenmodell funktioniert, welche Kosten auf Sie zukommen und was Sie bei der nächsten Nebenkostenabrechnung beachten sollten.
Was ist die CO2-Abgabe und warum gibt es sie?
Die CO2-Abgabe ist eine Steuer auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Flüssiggas und Kohle. Sie wurde 2021 eingeführt, um klimaschädliche Heizungen unattraktiver zu machen und Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen.
Aktueller CO2-Preis:
- 2023: 30 Euro pro Tonne CO2
- 2024: 45 Euro pro Tonne CO2
- 2025: 55 Euro pro Tonne CO2 (geplant)
Bis Ende 2022 mussten Mieter die gesamte CO2-Abgabe allein tragen. Seit Januar 2023 gilt das Zehn-Stufen-Modell: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter.
Das Zehn-Stufen-Modell: So funktioniert die Aufteilung
Das Modell teilt die CO2-Kosten nach dem spezifischen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr auf. Die Berechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Heizkosten und des Brennstoffverbrauchs.
Die zehn Stufen im Überblick
| Stufe | CO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|---|
| 1 | < 12 | 100 % | 0 % |
| 2 | 12 bis < 17 | 90 % | 10 % |
| 3 | 17 bis < 22 | 80 % | 20 % |
| 4 | 22 bis < 27 | 70 % | 30 % |
| 5 | 27 bis < 32 | 60 % | 40 % |
| 6 | 32 bis < 37 | 50 % | 50 % |
| 7 | 37 bis < 42 | 40 % | 60 % |
| 8 | 42 bis < 47 | 30 % | 70 % |
| 9 | 47 bis < 52 | 20 % | 80 % |
| 10 | ≥ 52 | 5 % | 95 % |
Beispiel für Hamm: Eine 70 m² Wohnung in Hamm-Mitte mit Gasheizung verbraucht 15.000 kWh Gas im Jahr. Der CO2-Ausstoß beträgt etwa 3 Tonnen (ca. 43 kg/m²/Jahr). Das Gebäude fällt damit in Stufe 8: Der Mieter zahlt 30 % der CO2-Kosten (ca. 40 Euro), der Vermieter 70 % (ca. 95 Euro).
Wie wird der CO2-Ausstoß berechnet?
Der Vermieter muss den spezifischen CO2-Ausstoß für jede Abrechnungsperiode ermitteln. Die Formel lautet:
CO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr) = (Brennstoffverbrauch × Emissionsfaktor) ÷ Wohnfläche
Emissionsfaktoren der gängigen Brennstoffe:
- Erdgas: ca. 201 g CO2/kWh
- Heizöl: ca. 266 g CO2/kWh
- Flüssiggas: ca. 234 g CO2/kWh
- Fernwärme: variabel, je nach Energiemix
Die genauen Werte müssen aus der Heizkostenabrechnung hervorgehen. Viele Abrechnungsdienstleister weisen die CO2-Kosten und die Aufteilung bereits automatisch aus.
Was bedeutet das für Mieter in Hamm?
Ihre Rechte und Pflichten
Prüfung der Nebenkostenabrechnung: Kontrollieren Sie, ob die CO2-Kosten korrekt aufgeteilt wurden. Die Stufe muss nachvollziehbar ausgewiesen sein.
Einspruch bei Fehlern: Sie haben zwei Wochen nach Erhalt der Abrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Heizverhalten: Auch wenn der Vermieter einen Teil trägt – sparsames Heizen senkt Ihre Kosten weiterhin.
Typische Wohnsituationen in Hamm
Altbau ohne Sanierung (z. B. in Herringen oder Bockum): Hier liegt der CO2-Ausstoß oft über 40 kg/m²/Jahr. Mieter zahlen nur 20–30 % der CO2-Kosten.
Teilsanierter Bestand (z. B. in Heessen): Bei moderater Dämmung und neuer Heizung (25–35 kg/m²/Jahr) teilen sich die Kosten etwa hälftig.
Neubau oder Effizienzhaus (z. B. in Uentrop): Gut gedämmte Gebäude mit Wärmepumpe oder Fernwärme fallen oft unter 17 kg/m²/Jahr – Mieter zahlen 80–100 %.
Was bedeutet das für Vermieter in Hamm?
Ihre Pflichten
Korrekte Berechnung: Sie müssen den CO2-Ausstoß ermitteln und die Kosten nach dem Stufenmodell aufteilen.
Transparenz: Die Nebenkostenabrechnung muss die Stufe, den CO2-Ausstoß und die Aufteilung klar ausweisen.
Dokumentation: Bewahren Sie alle Unterlagen auf – bei Streitigkeiten sind Sie in der Beweispflicht.
Strategien zur Kostenreduktion
Energetische Sanierung: Dämmung, neue Fenster oder eine moderne Heizung senken den CO2-Ausstoß und damit Ihren Kostenanteil. Förderprogramme von Bund und Land NRW können bis zu 45 % der Kosten übernehmen.
Heizungstausch: Der Umstieg auf Wärmepumpe, Fernwärme oder Holzpellets befreit Sie vollständig von der CO2-Abgabe. In Hamm gibt es Anschlüsse an das Fernwärmenetz vor allem in Hamm-Mitte und Bockum-Hövel.
Modernisierungsumlage: Sanierungskosten können Sie zu maximal 8 % pro Jahr auf die Miete umlegen – das kann die CO2-Mehrkosten langfristig ausgleichen.
Sonderfälle und Ausnahmen
Denkmalgeschützte Gebäude
Bei denkmalgeschützten Immobilien (z. B. in der Hammer Altstadt oder in Bad Hamm) gelten Erleichterungen: Ist eine Sanierung aus Denkmalschutzgründen nicht möglich, kann der Vermieteranteil um bis zu 50 % reduziert werden.
Fernwärme und Nahwärme
Bei Fernwärme hängt die CO2-Abgabe vom Energiemix des Versorgers ab. Die Stadtwerke Hamm setzen zunehmend auf erneuerbare Energien – das senkt die CO2-Kosten automatisch.
Gewerbliche Mietverhältnisse
Für Gewerbeimmobilien gilt das Zehn-Stufen-Modell nicht. Hier können Vermieter und Mieter individuelle Vereinbarungen treffen.
Praktische Tipps für beide Seiten
Für Mieter:
- Abrechnung prüfen: Lassen Sie sich die Berechnung erklären, wenn sie unklar ist.
- Vergleichen: Prüfen Sie, ob Ihr Verbrauch im Rahmen liegt (Durchschnitt in Hamm: ca. 140 kWh/m²/Jahr für Gas).
- Sparen: Jedes Grad weniger spart etwa 6 % Heizkosten.
Für Vermieter:
- Frühzeitig informieren: Teilen Sie Mietern mit, dass CO2-Kosten anfallen und wie sie berechnet werden.
- Energieausweis aktualisieren: Ein aktueller Ausweis hilft bei der Einstufung.
- Investieren: Sanierungen lohnen sich nicht nur wegen der CO2-Kosten, sondern auch für Wertsteigerung und Vermietbarkeit.
CO2-Kosten in der Praxis: Beispielrechnungen für Hamm
Beispiel 1: Unsanierter Altbau in Pelkum
- Wohnfläche: 80 m²
- Heizung: Ölheizung, Baujahr 1985
- Verbrauch: 2.500 Liter Heizöl/Jahr
- CO2-Ausstoß: ca. 6.650 kg (83 kg/m²/Jahr)
- Stufe: 10 (≥ 52 kg/m²/Jahr)
- CO2-Kosten gesamt (2024): ca. 300 Euro
- Mieter zahlt: 15 Euro (5 %)
- Vermieter zahlt: 285 Euro (95 %)
Beispiel 2: Teilsanierter Bestand in Rhynern
- Wohnfläche: 100 m²
- Heizung: Gas-Brennwerttherme, Baujahr 2015
- Verbrauch: 18.000 kWh Gas/Jahr
- CO2-Ausstoß: ca. 3.618 kg (36 kg/m²/Jahr)
- Stufe: 6 (32 bis < 37 kg/m²/Jahr)
- CO2-Kosten gesamt (2024): ca. 163 Euro
- Mieter zahlt: 82 Euro (50 %)
- Vermieter zahlt: 81 Euro (50 %)
Beispiel 3: Neubau in Uentrop
- Wohnfläche: 90 m²
- Heizung: Wärmepumpe mit Ökostrom
- CO2-Ausstoß: 0 kg/m²/Jahr
- Keine CO2-Abgabe fällig
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Vermieter rechnet falsch ab
Problem: Die Stufe wird zu niedrig angesetzt, Mieter zahlt zu viel.
Lösung: Fordern Sie eine nachvollziehbare Berechnung an. Bei Unklarheiten hilft ein Mieterverein oder Rechtsanwalt.
Fehler 2: Mieter zahlt weiterhin 100 %
Problem: Vermieter wendet das neue Modell nicht an.
Lösung: Weisen Sie auf die gesetzliche Pflicht hin. Zu viel gezahlte Beträge können Sie zurückfordern.
Fehler 3: Vermieter vergisst Sonderfälle
Problem: Denkmalschutz oder andere Ausnahmen werden nicht berücksichtigt.
Lösung: Dokumentieren Sie alle Gründe, die eine Sanierung verhindern, und legen Sie Nachweise vor.
Ausblick: Was ändert sich in den nächsten Jahren?
Die CO2-Abgabe steigt weiter – 2025 auf 55 Euro pro Tonne, danach sind bis zu 65 Euro möglich. Gleichzeitig verschärfen sich die Vorgaben für Heizungen: Ab 2024 müssen neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Für Hamm bedeutet das: Vermieter sollten jetzt in klimafreundliche Technik investieren, um künftige Kosten zu vermeiden. Mieter profitieren von sinkenden Nebenkosten, wenn ihr Vermieter modernisiert.
Mehr Informationen zu Mietpreisen und Wohnlagen in Hamm finden Sie in unserem Mietspiegel oder auf den Stadtteil-Seiten wie Hamm-Mitte, Heessen oder Bockum-Hövel.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Zehn-Stufen-Modell
Wer muss die CO2-Kosten berechnen?
Der Vermieter ist verpflichtet, den CO2-Ausstoß zu ermitteln und die Kosten nach dem Stufenmodell aufzuteilen. Die Berechnung muss in der Nebenkostenabrechnung transparent dargestellt werden.
Gilt das Modell auch für Fernwärme?
Ja, auch bei Fernwärme wird der CO2-Ausstoß berechnet und nach dem Stufenmodell aufgeteilt. Der Emissionsfaktor hängt vom Energiemix des Versorgers ab.
Was passiert, wenn der Vermieter die Kosten nicht aufteilt?
Sie können Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen und die Korrektur verlangen. Zu viel gezahlte Beträge müssen erstattet werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Kann ich als Mieter die Sanierung verlangen?
Nein, Sie haben keinen Rechtsanspruch auf energetische Sanierung. Allerdings kann der Vermieter durch hohe CO2-Kosten motiviert sein, freiwillig zu modernisieren.
Wie wirkt sich eine Modernisierung auf die Miete aus?
Der Vermieter darf maximal 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Jahresmiete umlegen. Die gesparten Heizkosten können diese Erhöhung teilweise oder ganz ausgleichen.
Gilt das Modell auch bei Leerstand?
Nein, bei Leerstand entstehen keine Heizkosten und damit auch keine CO2-Abgabe. Das Modell greift nur bei vermieteten Wohnungen.
Was ist, wenn ich unterjährig einziehe?
Die CO2-Kosten werden anteilig nach Ihrem Nutzungszeitraum berechnet, genau wie die übrigen Heizkosten.
Wo finde ich Unterstützung bei Streitigkeiten?
Mietervereine, Verbraucherzentralen und spezialisierte Rechtsanwälte helfen bei Fragen zur Nebenkostenabrechnung. Eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen.