Wohngebäudeversicherung vergleichen
AnzeigeFür Eigentümer und Vermieter gehört die Wohngebäudeversicherung zur Grundabsicherung. Sie schützt das Gebäude vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Die Beiträge unterscheiden sich deutlich, ein Vergleich lohnt sich.
- Tarife für Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser vergleichen
- Elementarschutz gesondert prüfen
- Für Eigentümer und Vermieter
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Die wichtigste Versicherung für Eigentümer
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude selbst, also an Mauerwerk, Dach, fest verbauter Technik und meist auch an Nebengebäuden. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, praktisch aber unverzichtbar: Ohne sie steht bei einem Brand oder einem Rohrbruch die gesamte Substanz auf dem Spiel. Finanzierende Banken verlangen sie in der Regel ohnehin.
Standard sind die drei Gefahren Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser. Auffällig hohe Beitragsunterschiede kommen selten vom Leistungsumfang, sondern von Selbstbehalt, Gebäudealter und dem Zustand der Leitungen.
Elementarschutz ist der Punkt, an dem es teuer wird
Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind im Standardschutz nicht enthalten, sondern nur über den Zusatzbaustein Elementarschäden. Nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre ist das die wichtigste Ergänzung überhaupt, und zwar nicht nur in Gewässernähe. Betroffen sind regelmäßig auch Lagen weit weg von Lippe und Kanal, weil die Kanalisation die Wassermenge nicht aufnehmen kann.
Prüfe zusätzlich, ob eine Rückstausicherung verlangt wird. Fehlt sie, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Unterversicherung vermeiden
Die Versicherungssumme muss zum Wiederaufbauwert passen, nicht zum Kaufpreis. Nach einer Modernisierung, einem Dachausbau oder einem Anbau solltest du die Summe anpassen, sonst wird im Schadenfall anteilig gekürzt. Ein Gleitender Neuwertfaktor passt die Summe automatisch an die Baupreisentwicklung an.
Häufige Fragen zu Wohngebäudeversicherung
- Zahlt die Gebäudeversicherung auch bei Schäden am Hausrat des Mieters?
- Nein. Sie deckt nur das Gebäude. Das Eigentum des Mieters ist Sache seiner Hausratversicherung, das Inventar des Eigentümers ebenfalls.
- Kann ich die Kosten auf die Mieter umlegen?
- Ja. Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Sie erscheint dann in der Nebenkostenabrechnung.
- Was ist bei einem Leerstand zu beachten?
- Längerer Leerstand ist dem Versicherer anzuzeigen. Unbeheizte, unbewohnte Gebäude haben ein deutlich höheres Risiko für Frost- und Wasserschäden, und ohne Meldung kann der Schutz eingeschränkt sein.
- Lohnt ein Wechsel bei einem alten Vertrag?
- Häufig ja, weil alte Verträge oft ohne Elementarschutz und mit veralteten Summen laufen. Kündige aber nie, bevor der neue Vertrag bestätigt ist, und achte auf lückenlosen Übergang.
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