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Schimmel in der Wohnung: Ursachen, Rechte von Mietern und richtige Sanierung

Schimmel in der Mietwohnung ist ein häufiges Problem in Hamm. Erfahre, welche Ursachen dahinterstecken, welche Rechte Mieter haben und wie eine fachgerechte Sanierung aussieht.

Schimmel in der Wohnung: Ursachen, Rechte von Mietern und richtige Sanierung

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein optisches Problem – er gefährdet die Gesundheit und kann zu ernsthaften Konflikten zwischen Mietern und Vermietern führen. Gerade in Hamm, wo viele Wohnungen in Altbauten oder in Stadtteilen wie Hamm-Mitte, Heessen oder Bockum-Hövel liegen, ist Schimmelbefall ein wiederkehrendes Thema. Dieser Ratgeber erklärt, wie Schimmel entsteht, welche Rechte Mieter haben und wie eine fachgerechte Sanierung abläuft.

Wie entsteht Schimmel in der Wohnung?

Schimmel entsteht immer dann, wenn drei Faktoren zusammenkommen: Feuchtigkeit, Nährstoffe (z. B. Tapete, Holz) und die richtige Temperatur. Die häufigsten Ursachen lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

Bauliche Mängel

  • Undichte Dächer oder Fassaden: Eindringendes Regenwasser schafft ideale Bedingungen für Schimmel
  • Defekte Wasserleitungen: Rohrbrüche oder undichte Anschlüsse führen zu verdeckter Feuchtigkeit
  • Wärmebrücken: Schlecht isolierte Außenwände oder Fensterlaibungen kühlen aus, Kondenswasser schlägt sich nieder
  • Aufsteigende Feuchtigkeit: Besonders in älteren Gebäuden ohne funktionierende Horizontalsperre
  • Schlechte Belüftung: Fehlende oder blockierte Lüftungsanlagen in Bädern und Küchen

In Hamm sind vor allem ältere Wohnungen in Herringen oder Pelkum anfällig für bauliche Mängel, die zu Schimmel führen können.

Falsches Wohnverhalten

  • Unzureichendes Lüften: Zu seltenes oder zu kurzes Lüften lässt die Luftfeuchtigkeit steigen
  • Übermäßiges Heizen oder Nicht-Heizen: Kalte Wände begünstigen Kondensation
  • Möbel direkt an Außenwänden: Verhindert Luftzirkulation
  • Wäschetrocknen in der Wohnung: Erhöht die Luftfeuchtigkeit massiv
  • Viele Zimmerpflanzen: Können die Feuchtigkeit erhöhen

Wichtig: Auch bei korrektem Wohnverhalten kann Schimmel auftreten, wenn bauliche Mängel vorliegen.

Wer haftet für Schimmel: Mieter oder Vermieter?

Die Frage der Verantwortung ist entscheidend für alle weiteren Schritte. Grundsätzlich gilt:

Vermieter ist verantwortlich, wenn:

  • Bauliche Mängel die Ursache sind (undichte Stellen, mangelnde Dämmung, defekte Leitungen)
  • Die Wohnung bei Einzug bereits Schimmelsporen oder Feuchteschäden aufwies
  • Die Wohnung konstruktionsbedingt nicht ausreichend belüftet werden kann
  • Die Heizungsanlage unzureichend dimensioniert oder defekt ist

Mieter ist verantwortlich, wenn:

  • Nachweislich falsch gelüftet oder geheizt wurde
  • Große Mengen Feuchtigkeit durch eigenes Verhalten entstanden sind (z. B. exzessives Wäschetrocknen ohne Lüften)
  • Möblierung die notwendige Luftzirkulation verhindert

Beweislast: In der Regel muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat. Umgekehrt sollte der Mieter dokumentieren, dass er ordnungsgemäß gelüftet und geheizt hat.

Rechte und Pflichten von Mietern bei Schimmelbefall

Anzeigepflicht

Sobald du Schimmel entdeckst, musst du den Vermieter unverzüglich schriftlich informieren. Dokumentiere den Befall mit Fotos (mit Datum) und beschreibe die betroffenen Stellen genau. Eine E-Mail oder ein Einschreiben sind empfehlenswert.

Mietminderung

Bei Schimmelbefall liegt ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt – vorausgesetzt, der Mieter hat ihn nicht selbst verschuldet. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß ab:

  • Leichter Befall (kleine Stellen, ein Raum): 5–10 %
  • Mittlerer Befall (mehrere Stellen, Gesundheitsgefährdung): 10–20 %
  • Starker Befall (großflächig, mehrere Räume, Unbewohnbarkeit): 20–100 %

Wichtig: Die Mietminderung sollte erst nach Rücksprache mit einem Anwalt oder Mieterverein erfolgen. Eine zu hohe Minderung kann zu Zahlungsrückständen führen.

Schadenersatz und Gesundheitsschutz

Wenn durch den Schimmel Gesundheitsschäden oder Sachschäden (z. B. an Möbeln) entstehen, kannst du unter Umständen Schadenersatz vom Vermieter verlangen. Bei Gesundheitsgefährdung kann auch ein Recht zur fristlosen Kündigung bestehen.

Selbst beseitigen?

Kleinere oberflächliche Schimmelstellen (unter 0,5 m²) kannst du mit Alkohol oder speziellen Mitteln selbst entfernen. Bei größerem oder tiefergehendem Befall sollte immer ein Fachbetrieb beauftragt werden. Die Kosten trägt in der Regel der Vermieter, wenn er für den Schimmel verantwortlich ist.

Fachgerechte Schimmelsanierung: So geht's richtig

Eine nachhaltige Schimmelbeseitigung besteht aus mehreren Schritten:

1. Ursachenanalyse

Vor jeder Sanierung muss die Ursache geklärt werden. Fachbetriebe nutzen dafür:

  • Feuchtigkeitsmessungen in Wänden und Böden
  • Thermografie zur Erkennung von Wärmebrücken
  • Leckageortung bei Verdacht auf defekte Leitungen
  • Raumklimamessungen (Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit)

2. Befallsbeseitigung

Je nach Ausmaß:

  • Oberflächlicher Befall: Abtragen der betroffenen Tapete/Farbe, Desinfektion mit fungiziden Mitteln
  • Tiefgehender Befall: Entfernung des befallenen Putzes, ggf. bis aufs Mauerwerk
  • Verdeckter Befall: Öffnung von Wand- und Deckenkonstruktionen, Trocknung, Desinfektion

Wichtig: Während der Sanierung müssen Schimmelsporen durch Schutzmaßnahmen (Staubschutzwände, Luftreiniger) an der Verbreitung gehindert werden.

3. Bauliche Sanierung

Nach der Beseitigung müssen die Ursachen behoben werden:

  • Abdichtung undichter Stellen
  • Verbesserung der Dämmung
  • Installation oder Reparatur von Lüftungsanlagen
  • Beseitigung von Wärmebrücken
  • Einbau neuer Fenster mit Lüftungsfunktion

4. Wiederherstellung

Erst wenn die Feuchtigkeit vollständig getrocknet ist (Messung!), erfolgen:

  • Neuer Putz (diffusionsoffen, keine Gipsputze in Feuchträumen)
  • Mineralische Farben oder Kalkfarben (schimmelhemmend)
  • Neue Tapeten oder Bodenbeläge

Schimmel vorbeugen: Praktische Tipps für Mieter

Richtig lüften

  • Stoßlüften: 3–4 Mal täglich für 5–10 Minuten Fenster weit öffnen (Querlüftung ideal)
  • Nach dem Duschen/Kochen: Sofort lüften, bis Feuchtigkeit abgeführt ist
  • Nicht dauerkippen: Fenster in Kippstellung kühlen die Wand aus
  • Auch im Winter: Regelmäßig lüften, auch wenn es kalt ist

Richtig heizen

  • Mindesttemperatur: In bewohnten Räumen mindestens 16–18 °C, in Wohnräumen 19–21 °C
  • Gleichmäßig heizen: Auch wenig genutzte Räume nicht auskühlen lassen
  • Türen geschlossen halten: Zwischen unterschiedlich beheizten Räumen

Einrichtung und Verhalten

  • Abstand zur Außenwand: Möbel mindestens 5–10 cm von Außenwänden entfernt aufstellen
  • Wäsche trocknen: Nur in gut belüfteten Räumen oder im Trockner/Waschkeller
  • Luftfeuchtigkeit kontrollieren: Hygrometer nutzen (ideal: 40–60 % relative Luftfeuchtigkeit)
  • Aquarien und Zimmerbrunnen: Nur mit entsprechender Lüftung betreiben

Besonderheiten in Hamm: Lokale Faktoren

In Hamm gibt es einige lokale Besonderheiten, die Schimmelbildung begünstigen können:

  • Altbaubestand: Viele Wohnungen in Rhynern, Uentrop oder Bad Hamm stammen aus Zeiten ohne moderne Dämmstandards
  • Bergbaufolgen: In einigen Stadtteilen können Bodenbewegungen zu Rissen in der Bausubstanz geführt haben
  • Klima: Die Nähe zur Lippe und zum Datteln-Hamm-Kanal sorgt für höhere Luftfeuchtigkeit in manchen Lagen
  • Nachkriegsbauten: Besonders in Hamm-Westen oder Werries gibt es Gebäude mit bekannten Wärmebrücken-Problemen

Bei der Wohnungssuche in Hamm lohnt es sich, gezielt nach sanierten Objekten oder Neubauten Ausschau zu halten. Der Mietspiegel Hamm gibt Aufschluss über Preisniveaus in verschiedenen Stadtteilen.

Rechtliche Schritte bei Streit mit dem Vermieter

Wenn der Vermieter trotz Mängelanzeige nicht reagiert oder die Verantwortung abstreitet:

  1. Fristsetzung: Schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen (meist 2–4 Wochen)
  2. Dokumentation: Alles schriftlich festhalten, Fotos machen, Zeugen benennen
  3. Gutachten: Bei Uneinigkeit ein unabhängiges Sachverständigengutachten einholen (Kosten trägt meist der Verursacher)
  4. Mieterverein: Beratung durch lokale Mietervereine in Hamm
  5. Anwalt: Bei größeren Streitwerten oder Gesundheitsgefährdung rechtliche Beratung einholen
  6. Gericht: Als letzter Schritt Klage beim Amtsgericht Hamm

FAQ: Häufige Fragen zu Schimmel in der Wohnung

Ist jeder Schimmel gesundheitsgefährlich?

Ja, grundsätzlich können alle Schimmelarten gesundheitsschädlich sein. Sie können Allergien, Atemwegserkrankungen und andere Beschwerden auslösen. Schwarzer Schimmel (Aspergillus niger oder Stachybotrys) gilt als besonders problematisch. Bei Schimmelbefall sollte immer gehandelt werden.

Kann ich wegen Schimmel fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Wohnung durch massiven Schimmelbefall unbewohnbar ist oder eine erhebliche Gesundheitsgefahr besteht. Zuvor muss der Vermieter die Möglichkeit zur Beseitigung erhalten haben. Eine ordentliche Kündigung ist bei anhaltendem Mangel meist der sicherere Weg.

Muss ich als Mieter eine Schimmelsanierung dulden?

Ja, wenn der Vermieter den Schimmel fachgerecht beseitigen lässt, musst du die Sanierungsarbeiten dulden. Bei umfangreichen Arbeiten hast du unter Umständen Anspruch auf eine Ersatzunterkunft oder Mietminderung während der Bauphase.

Wie schnell muss der Vermieter auf eine Schimmelmeldung reagieren?

Der Vermieter muss "unverzüglich" reagieren, also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis bedeutet das: innerhalb weniger Tage Kontakt aufnehmen und innerhalb von 2–4 Wochen mit der Beseitigung beginnen. Bei akuter Gesundheitsgefahr gelten kürzere Fristen.

Zahlt die Versicherung bei Schimmelschaden?

Das kommt auf die Ursache an. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zahlt meist nur bei Leitungswasserschäden oder Sturmschäden. Schimmel durch Baumängel oder falsches Lüften ist in der Regel nicht versichert. Die Hausratversicherung des Mieters kann bei versicherten Schadensereignissen (z. B. Rohrbruch) für beschädigte Möbel aufkommen.

Wie erkenne ich versteckten Schimmel?

Anzeichen für versteckten Schimmel sind: muffiger, modriger Geruch, feuchte Flecken an Wänden, abblätternde Tapete, erhöhte Luftfeuchtigkeit, gesundheitliche Beschwerden ohne erkennbare Ursache. Im Zweifel kann ein Sachverständiger mit Feuchtigkeitsmessungen und Schimmelspürhunden versteckte Befälle aufdecken.

Reicht es, Schimmel mit Anti-Schimmel-Spray zu behandeln?

Nur bei sehr kleinen, oberflächlichen Stellen (unter 0,5 m²). Bei größerem oder tiefergehendem Befall muss die Ursache behoben und der Schimmel professionell entfernt werden. Anti-Schimmel-Sprays bekämpfen nur die Symptome, nicht die Ursache, und können gesundheitsschädliche Biozide enthalten.

Kann ich eine Wohnung mit Schimmel in der Vergangenheit bedenkenlos mieten?

Wenn der Schimmel fachgerecht saniert und die Ursache behoben wurde, spricht nichts dagegen. Lass dir die Sanierungsunterlagen zeigen und achte bei der Besichtigung auf Anzeichen (Geruch, frisch gestrichene Stellen, Feuchtigkeit). Eine Dokumentation im Übergabeprotokoll ist wichtig.

Wer trägt die Kosten für ein Schimmelgutachten?

Zunächst der Auftraggeber. Stellt das Gutachten fest, dass der Vermieter verantwortlich ist, muss er die Kosten übernehmen. Ist der Mieter schuld, bleiben die Kosten bei ihm. Bei unklarer Sachlage teilen sich manchmal beide Parteien die Kosten – das sollte vorab geklärt werden.

Gibt es in Hamm Beratungsstellen für Schimmelprobleme?

Ja, Mietervereine in Hamm bieten Beratung an. Auch die Verbraucherzentrale NRW berät zu Schimmel und Wohnungsmängeln. Bei gesundheitlichen Beschwerden kann das Gesundheitsamt Hamm weiterhelfen. Für rechtliche Fragen ist ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt die richtige Anlaufstelle.