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Garten bei Miete und Eigentum: Wer pflegt, wer zahlt und wann der Profi kommt

Ob Mietwohnung oder Eigenheim – beim Garten stellen sich wichtige Fragen zu Pflege, Kosten und Verantwortung. Dieser Ratgeber klärt, wer was übernehmen muss und wann professionelle Hilfe sinnvoll ist.

Garten bei Miete und Eigentum: Wer pflegt, wer zahlt und wann der Profi kommt

Ein Garten ist für viele Mieter und Eigentümer in Hamm ein wichtiges Kriterium bei der Wohnungssuche. Besonders in Stadtteilen wie Rhynern, Uentrop oder Pelkum mit vielen Einfamilienhäusern und Reihenhausanlagen gehört ein Garten oft zum Standard. Doch mit dem grünen Idyll kommen auch Fragen: Wer muss den Rasen mähen? Wer zahlt für die Heckenpflege? Und wann ist es sinnvoll, einen Profi zu beauftragen?

Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen, typische Kostenverteilungen und gibt praktische Tipps für Mieter und Eigentümer in Hamm.

Gartenpflege in der Mietwohnung: Rechte und Pflichten

Was steht im Mietvertrag?

Bei Mietwohnungen mit Garten regelt in der Regel der Mietvertrag, wer für die Pflege zuständig ist. Häufig wird die sogenannte "einfache Gartenpflege" auf den Mieter übertragen. Dazu gehören:

  • Rasenmähen und Rasenkanten schneiden
  • Unkraut jäten in Beeten und auf Wegen
  • Laub harken im Herbst
  • Blumen und Sträucher gießen
  • Schnee räumen auf Gartenwegen (wenn im Mietvertrag vereinbart)

Wichtig: Die Übertragung der Gartenpflege muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Fehlt eine solche Klausel, bleibt der Vermieter grundsätzlich für die Pflege verantwortlich.

Was muss der Vermieter übernehmen?

Bestimmte Arbeiten gelten als "aufwendige Gartenpflege" und können nicht auf Mieter abgewälzt werden:

  • Baumfällungen und größere Baumschnitte
  • Heckenschnitt an hohen Hecken (ab ca. 2 Meter)
  • Erneuerung von Rasenflächen oder Beeten
  • Reparatur von Gartenzäunen, Mauern oder Wegen
  • Austausch defekter Gartengeräte (wenn vom Vermieter gestellt)

In Wohnanlagen in Bockum-Hövel oder Heessen mit Gemeinschaftsgärten beauftragt der Vermieter oft einen Gartenbaubetrieb. Die Kosten dafür können als Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt werden – allerdings nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Können Gartenarbeiten verweigert werden?

Mieter können die Gartenpflege nur verweigern, wenn:

  • Sie im Mietvertrag nicht vereinbart wurde
  • Die Arbeiten über die einfache Pflege hinausgehen
  • Notwendige Gartengeräte nicht zur Verfügung stehen
  • Gesundheitliche Gründe dagegen sprechen (mit ärztlichem Attest)

Bei Streitigkeiten über die Gartenpflicht kann eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz helfen, die eigenen Rechte durchzusetzen.

Gartenpflege im Eigenheim: Freiheit und Verantwortung

Eigentümer haben freie Hand – mit Grenzen

Als Eigentümer eines Hauses in Hamm – sei es in Werries, Berge oder Mark – sind Sie grundsätzlich für die gesamte Gartenpflege selbst verantwortlich. Sie können Ihren Garten nach eigenem Geschmack gestalten und pflegen.

Allerdings gibt es auch hier Grenzen:

Nachbarschaftsrecht:

  • Bäume und Sträucher müssen Grenzabstände einhalten (in NRW meist 50 cm bis 2 m je nach Höhe)
  • Überhängende Äste dürfen abgeschnitten werden, wenn sie stören
  • Laub vom eigenen Baum muss grundsätzlich selbst entsorgt werden

Naturschutz:

  • Hecken und Bäume dürfen zwischen 1. März und 30. September nur leicht geschnitten werden
  • Brutzeiten von Vögeln müssen beachtet werden
  • Geschützte Pflanzen und Tiere dürfen nicht entfernt werden

Verkehrssicherungspflicht:

  • Bäume müssen regelmäßig auf Standsicherheit kontrolliert werden
  • Morsche Äste müssen entfernt werden
  • Bei Schäden durch umstürzende Bäume haftet der Eigentümer

Wohnungseigentum: Sonderfall Gemeinschaftsgarten

Bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern, wie sie häufig in Hamm-Mitte oder Bad Hamm zu finden sind, gehört der Garten meist zum Gemeinschaftseigentum. Die Pflege wird dann über die Hausverwaltung organisiert und über das Hausgeld finanziert.

Einige Wohnungseigentümer haben jedoch ein Sondernutzungsrecht für Gartenflächen. In diesem Fall sind sie selbst für die Pflege verantwortlich, während größere Arbeiten (z.B. Baumfällungen) weiterhin von der Gemeinschaft beschlossen und bezahlt werden.

Kosten der Gartenpflege: Womit Sie rechnen müssen

Typische Kosten für Mieter

Mieter, die selbst pflegen, haben vor allem laufende Kosten:

  • Gartengeräte (Rasenmäher, Heckenschere, Harke): einmalig 200–800 €
  • Verbrauchsmaterial (Saatgut, Dünger, Pflanzenschutz): 50–150 € pro Jahr
  • Wasser für die Gartenbewässerung: je nach Verbrauch 20–100 € pro Jahr
  • Entsorgung von Grünschnitt: meist über Biotonne abgedeckt

Wenn ein Gärtner beauftragt wird (was bei Mietwohnungen selten ist), zahlt in der Regel der Vermieter – es sei denn, der Mieter beauftragt ihn auf eigene Rechnung für zusätzliche Arbeiten.

Typische Kosten für Eigentümer

Eigentümer müssen mit deutlich höheren Kosten rechnen, besonders wenn professionelle Hilfe nötig ist:

Laufende Pflege (bei Selbstdurchführung):

  • Rasenmäher, Heckenschere, Laubbläser etc.: einmalig 500–2.000 €
  • Verbrauchsmaterial: 100–300 € pro Jahr
  • Wasser: 50–200 € pro Jahr je nach Gartengröße

Professionelle Gartenpflege:

  • Rasenmähen (pro Schnitt): 30–80 € je nach Fläche
  • Heckenschnitt: 50–150 € je nach Länge und Höhe
  • Baumschnitt: 150–500 € je nach Größe und Aufwand
  • Laubbeseitigung: 40–100 € pro Einsatz
  • Komplette Gartenpflege: 600–2.400 € pro Jahr für einen durchschnittlichen Garten

Größere Maßnahmen:

  • Baumfällung: 300–1.500 € je nach Größe
  • Neuanlage Rasen: 5–15 € pro m²
  • Neuanlage Beete: 20–50 € pro m²

Wann lohnt sich ein professioneller Gärtner?

Für Mieter

Mieter beauftragen selten selbst einen Gärtner, da die Kosten meist nicht vom Vermieter erstattet werden. Ausnahmen:

  • Bei gesundheitlichen Einschränkungen nach Absprache mit dem Vermieter
  • Wenn der Vermieter die Beauftragung erlaubt und die Kosten übernimmt
  • Bei sehr großen Gärten, die im Mietvertrag als Vorteil angepriesen wurden

Für Eigentümer

Ein professioneller Gärtner lohnt sich für Eigentümer in folgenden Fällen:

Zeitmangel:

  • Berufstätige mit wenig Freizeit
  • Familien mit kleinen Kindern
  • Pendler, die unter der Woche kaum zu Hause sind

Körperliche Einschränkungen:

  • Ältere Eigentümer
  • Menschen mit Rückenproblemen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen
  • Nach Operationen oder Verletzungen

Fachliche Anforderungen:

  • Große, alte Bäume, die regelmäßig geschnitten werden müssen
  • Schwierige Hanglagen wie in einigen Bereichen von Hamm-Süden
  • Anspruchsvolle Gartengestaltung mit vielen Stauden und Gehölzen

Wirtschaftliche Überlegungen:

  • Wenn die eigene Zeit beruflich besser genutzt werden kann
  • Bei vermieteten Objekten, wo die Kosten steuerlich absetzbar sind
  • Wenn keine geeigneten Gartengeräte vorhanden sind und die Anschaffung teuer wäre

Gärtner finden in Hamm: Darauf sollten Sie achten

Auswahl des richtigen Dienstleisters

In Hamm gibt es zahlreiche Gartenbaubetriebe und Landschaftsgärtner. Bei der Auswahl sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Qualifikation: Ist der Betrieb ein eingetragener Fachbetrieb? Hat das Personal eine Ausbildung?
  • Leistungsspektrum: Bietet der Betrieb alle benötigten Leistungen an?
  • Referenzen: Gibt es Bewertungen oder Empfehlungen von anderen Kunden?
  • Versicherung: Ist der Betrieb haftpflichtversichert für Schäden?
  • Preistransparenz: Gibt es klare Angebote mit nachvollziehbaren Preisen?

Vertragsgestaltung

Für regelmäßige Gartenpflege empfiehlt sich ein Jahresvertrag mit festen Leistungen:

  • Genaue Beschreibung der Arbeiten (z.B. "Rasenmähen alle 2 Wochen von April bis Oktober")
  • Festpreis oder Stundensatz mit Kostenschätzung
  • Regelungen für Zusatzarbeiten
  • Kündigungsfristen
  • Haftungsregelungen

Für einmalige Arbeiten (z.B. Baumfällung) sollte ein schriftliches Angebot mit Festpreis eingeholt werden.

Steuerliche Aspekte der Gartenpflege

Für Mieter

Mieter können Gartenpflegekosten in der Regel nicht steuerlich geltend machen, da sie zu den üblichen Wohnkosten gehören. Eine Ausnahme gibt es bei haushaltsnahen Dienstleistungen, wenn der Mieter selbst einen Gärtner beauftragt – dann sind 20 % der Arbeitskosten (max. 4.000 € pro Jahr) absetzbar.

Für Eigentümer

Selbstgenutztes Eigenheim:

  • Gartenpflegekosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden
  • 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr
  • Materialkosten sind nicht absetzbar, nur Lohn- und Fahrtkosten
  • Auch bei Minijob im Garten absetzbar

Vermietete Immobilie:

  • Alle Gartenpflegekosten sind als Werbungskosten voll absetzbar
  • Sowohl Material- als auch Arbeitskosten
  • Auch Neuanlagen und größere Umgestaltungen (ggf. als Erhaltungsaufwand oder AfA)

Besondere Situationen: Wer zahlt wann?

Schäden durch Unwetter

Bei Sturmschäden im Garten gilt:

  • Mieter: Der Vermieter muss Schäden beseitigen (z.B. umgestürzte Bäume entfernen)
  • Eigentümer: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt oft Schäden an Gebäuden, nicht aber die reine Gartenwiederherstellung
  • Nachbargrundstück: Wer haftet, wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt, hängt von der Verkehrssicherungspflicht ab

Schädlingsbefall

Bei Schädlingen wie Wühlmäusen, Engerlinge oder Pilzbefall:

  • Mieter: Müssen einfache Maßnahmen ergreifen (z.B. Schneckenkorn), größere Bekämpfung ist Vermietersache
  • Eigentümer: Sind selbst für die Bekämpfung verantwortlich, können bei Befall vom Nachbargrundstück ggf. Kostenerstattung verlangen

Altlasten und Baumängel

Wenn sich nach dem Einzug herausstellt, dass der Garten verwahrlost ist oder größere Mängel hat:

  • Mieter: Können Mietminderung geltend machen, wenn der Garten im Mietvertrag zugesichert wurde
  • Käufer: Können unter Umständen Nachbesserung oder Kaufpreisminderung verlangen, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden

Gartenpflege in den Jahreszeiten

Frühjahr (März–Mai)

  • Rasen vertikutieren und nachsäen
  • Beete vorbereiten und bepflanzen
  • Hecken in Form schneiden (bis Ende Februar)
  • Stauden zurückschneiden
  • Erste Rasenschnitte

Sommer (Juni–August)

  • Regelmäßiges Rasenmähen (wöchentlich)
  • Bewässerung in Trockenperioden
  • Unkraut jäten
  • Verblühtes entfernen
  • Hecken leicht in Form halten

Herbst (September–November)

  • Laub entfernen (besonders wichtig in Hamm mit vielen Altbaumbeständen)
  • Stauden zurückschneiden oder stehen lassen (Insektenschutz)
  • Letzter Rasenschnitt
  • Winterschutz für empfindliche Pflanzen
  • Gartengeräte winterfest machen

Winter (Dezember–Februar)

  • Schnee räumen auf Wegen
  • Baumschnitt bei frostfreiem Wetter
  • Planung für das neue Gartenjahr
  • Vogelfütterung

Häufige Fehler vermeiden

Fehler von Mietern

  1. Garten völlig vernachlässigen: Kann zu Abmahnungen oder im Extremfall zur Kündigung führen
  2. Eigenmächtige Umgestaltungen: Größere Veränderungen (z.B. Bäume pflanzen, Beete anlegen) brauchen die Zustimmung des Vermieters
  3. Keine Dokumentation: Bei Auszug kann es Streit geben, wenn der Gartenzustand nicht dokumentiert wurde
  4. Zu viel investieren: Aufwendige Pflanzungen oder Anlagen können bei Auszug nicht mitgenommen werden

Fehler von Eigentümern

  1. Verkehrssicherungspflicht ignorieren: Kann bei Unfällen zu erheblichen Haftungsansprüchen führen
  2. Nachbarschaftsrecht missachten: Grenzabstände nicht einhalten kann zu Rückschnittforderungen führen
  3. Naturschutz vergessen: Hecken zur falschen Zeit schneiden kann Bußgelder nach sich ziehen
  4. Keine regelmäßige Pflege: Vernachlässigte Gärten kosten später deutlich mehr in der Wiederherstellung

Lokale Besonderheiten in Hamm

Grünflächenamt und Beratung

Das Grünflächenamt der Stadt Hamm bietet kostenlose Beratung zu Gartenfragen, insbesondere zu:

  • Baumschutz und Fällgenehmigungen
  • Naturschutz im Garten
  • Förderung von insektenfreundlichen Gärten

Entsorgung von Grünschnitt

In Hamm gibt es mehrere Möglichkeiten, Grünschnitt zu entsorgen:

  • Biotonne (für kleinere Mengen)
  • Grünschnittsammlungen im Frühjahr und Herbst
  • Wertstoffhöfe in den Stadtbezirken
  • Kompostierung im eigenen Garten

Regionale Gartenbaubetriebe

In allen Stadtteilen von Herringen bis Weetfeld finden sich lokale Gartenbaubetriebe, die mit den regionalen Gegebenheiten vertraut sind – vom lehmigen Boden in manchen Bereichen bis zu den sandigen Böden in anderen Stadtteilen.

Fazit: Klare Regelungen schaffen Sicherheit

Ob Mieter oder Eigentümer – bei der Gartenpflege ist Klarheit entscheidend. Mieter sollten ihren Mietvertrag genau prüfen und nur die Arbeiten übernehmen, die dort vereinbart sind. Eigentümer sollten realistisch einschätzen, welche Arbeiten sie selbst erledigen können und wollen, und rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein gepflegter Garten steigert nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert einer Immobilie. Mit den richtigen Regelungen, regelmäßiger Pflege und bei Bedarf professioneller Unterstützung wird der Garten zur echten Bereicherung – egal ob in Hamm-Mitte oder in den grüneren Außenbezirken.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich als Mieter den Garten pflegen?

Nur wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine solche Klausel, ist der Vermieter für die Gartenpflege zuständig. Die Übertragung muss sich auf "einfache Gartenpflege" beschränken – aufwendige Arbeiten wie Baumschnitt oder Heckenschnitt an hohen Hecken bleiben Vermietersache.

Kann der Vermieter die Kosten für einen Gärtner auf mich umlegen?

Ja, aber nur wenn dies im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart wurde und es sich um Gemeinschaftsflächen handelt. Die Kosten müssen dann nach einem sachgerechten Verteilerschlüssel auf alle Mieter umgelegt werden. Für Ihren privaten Garten darf der Vermieter keinen Gärtner auf Ihre Kosten beauftragen.

Darf ich als Mieter einen Gärtner auf eigene Rechnung beauftragen?

Grundsätzlich ja, wenn Sie die im Mietvertrag vereinbarte Gartenpflege nicht selbst durchführen möchten oder können. Der Vermieter kann dies nicht verbieten, muss aber auch die Kosten nicht erstatten. Achten Sie darauf, dass der Gärtner versichert ist, da Sie als Mieter für Schäden haften.

Was passiert, wenn ich den Garten als Mieter vernachlässige?

Der Vermieter kann Sie zunächst abmahnen und zur Pflege auffordern. Bei wiederholter Vernachlässigung kann er selbst einen Gärtner beauftragen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. In extremen Fällen kann eine Vernachlässigung sogar ein Kündigungsgrund sein.

Muss ich als Eigentümer Bäume vom Fachmann schneiden lassen?

Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, aber Sie sind für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Bei großen, alten Bäumen oder Bäumen in der Nähe von Straßen und Gehwegen ist es dringend empfohlen, einen Fachbetrieb zu beauftragen. Bei Unfällen durch mangelhafte Baumpflege können Sie persönlich haften.

Brauche ich in Hamm eine Genehmigung für Baumfällungen?

Ja, für bestimmte Bäume gilt in Hamm die Baumschutzsatzung. Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm (gemessen in 1 m Höhe) dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden. Auch für manche geschützten Arten gelten besondere Regeln. Erkundigen Sie sich beim Grünflächenamt, bevor Sie einen Baum fällen.

Kann ich Gartenpflegekosten steuerlich absetzen?

Ja, als Eigentümer können Sie Kosten für Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen (20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr). Bei vermieteten Objekten sind alle Kosten als Werbungskosten absetzbar. Mieter können nur selbst beauftragte Gärtner absetzen, nicht die über die Betriebskosten umgelegten Kosten.

Wer haftet, wenn ein Baum aus meinem Garten auf das Nachbargrundstück fällt?

Das hängt davon ab, ob Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Wenn der Baum gesund war und durch einen Sturm umstürzte, haftet in der Regel die Versicherung des Geschädigten. Wenn der Baum jedoch morsch war und Sie ihn nicht kontrolliert haben, können Sie persönlich haften. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie in solchen Fällen.

Darf ich als Mieter bei Auszug Pflanzen mitnehmen?

Selbst gepflanzte Blumen und kleinere Stauden dürfen Sie in der Regel mitnehmen. Größere Gehölze, Bäume und fest installierte Elemente (z.B. Hochbeete) gelten als mit dem Grundstück verbunden und müssen bleiben – es sei denn, Sie vereinbaren etwas anderes mit dem Vermieter. Am besten klären Sie dies vor dem Einpflanzen.

Was mache ich, wenn der Nachbar seine Hecke nicht schneidet und sie auf mein Grundstück wächst?

Sprechen Sie zunächst freundlich mit dem Nachbarn. Reagiert er nicht, können Sie ihm eine schriftliche Frist setzen. Nach Ablauf der Frist dürfen Sie überhängende Äste und Zweige selbst abschneiden (aber nur bis zur Grundstücksgrenze). Das Schnittgut müssen Sie dem Nachbarn zurückgeben. Bei größeren Konflikten kann ein Rechtsschutz mit Nachbarschaftsrecht helfen.