Einbauküche vom Vormieter übernehmen: Abstandszahlung, Wert und Fallstricke
Beim Einzug in eine neue Wohnung in Hamm kannst du oft die Küche des Vormieters übernehmen. Worauf du bei Abstandszahlung, Wertermittlung und Vertrag achten solltest.
Einbauküche vom Vormieter übernehmen: Abstandszahlung, Wert und Fallstricke
Bei vielen Wohnungen in Hamm stellt sich beim Einzug die Frage: Soll ich die vorhandene Einbauküche vom Vormieter übernehmen? Die Abstandszahlung erscheint oft verlockend günstiger als eine neue Küche, doch lauern auch Risiken. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du den fairen Wert ermittelst, was rechtlich gilt und worauf du beim Kauf achten musst.
Rechtliche Grundlagen beim Küchenkauf unter Privaten
Eine Einbauküche gehört in der Regel nicht zur Wohnung, sondern dem Vormieter. Der Vermieter kann dich nicht zwingen, sie zu übernehmen. Umgekehrt hat der Vormieter keinen Anspruch darauf, dass du sie kaufst. Es handelt sich um einen privaten Kaufvertrag zwischen dir und dem Vormieter, der unabhängig vom Mietvertrag steht.
Wichtig: Der Vermieter darf die Vermietung nicht davon abhängig machen, dass du die Küche übernimmst. Solche Kopplungsgeschäfte sind nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verboten. In der Praxis kommt es dennoch vor, dass Vermieter Bewerber bevorzugen, die die Küche übernehmen möchten.
Der Kaufvertrag über die Küche sollte schriftlich erfolgen und folgende Punkte enthalten: genaue Beschreibung der Küche mit allen Geräten, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Zustand und eventuell vereinbarte Gewährleistung. Nach § 433 BGB haftet der Verkäufer für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren.
So ermittelst du den realistischen Wert einer gebrauchten Küche
Die Wertermittlung folgt einer klaren Logik: Anschaffungspreis minus Wertverlust durch Alter und Abnutzung. Einbauküchen verlieren schnell an Wert, da sie als Gebrauchsgegenstände stark beansprucht werden.
Für die Berechnung kannst du diese Faustformel nutzen: Im ersten Jahr verliert eine Küche etwa 24 Prozent ihres Neupreises, danach jährlich weitere 4 Prozent. Nach 10 Jahren liegt der Restwert typischerweise bei 20 bis 30 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Nach 15 Jahren ist eine Küche aus Sicht der Wertermittlung weitgehend abgeschrieben.
| Alter der Küche | Restwert (ca.) | Beispiel bei 8.000 € Neupreis |
|---|---|---|
| 1 Jahr | 76 % | 6.080 € |
| 3 Jahre | 68 % | 5.440 € |
| 5 Jahre | 60 % | 4.800 € |
| 7 Jahre | 52 % | 4.160 € |
| 10 Jahre | 40 % | 3.200 € |
| 15 Jahre | 20–30 % | 1.600–2.400 € |
Berücksichtige zusätzlich den tatsächlichen Zustand: Funktionieren alle Geräte einwandfrei? Gibt es Kratzer, Beschädigungen oder abgenutzte Scharniere? Sind die Fronten noch zeitgemäß? Hochglanzfronten und moderne Griffe steigern den Wert, vergilbte Kunststofffronten mindern ihn deutlich.
Besichtigung und Zustandsprüfung vor dem Kauf
Nimm dir Zeit für eine gründliche Besichtigung. Prüfe jedes einzelne Gerät im Betrieb. Schalte den Herd ein, lass den Geschirrspüler einen Kurzwaschgang durchlaufen und kontrolliere die Kühltemperatur des Kühlschranks. Viele Mängel zeigen sich erst im Betrieb.
Öffne alle Schränke und Schubladen mehrfach. Scharniere und Auszüge sind häufige Verschleißteile. Quietschen, Klemmen oder lose Teile deuten auf baldigen Reparaturbedarf hin. Prüfe die Arbeitsplatte auf Wasserschäden, besonders an den Rändern zur Spüle und zum Herd.
Kontrolliere die Einbausituation: Passt die Küche wirklich in die Wohnung, oder hat der Vormieter sie speziell für diesen Grundriss anfertigen lassen? Bei Maßküchen kann ein späterer Umzug problematisch werden. Mach Fotos und miss die Außenmaße nach.
Verhandlung der Abstandszahlung
Der vom Vormieter genannte Preis ist oft Verhandlungsbasis, nicht das letzte Wort. Viele Vormieter orientieren sich an ihren eigenen Wünschen statt am realen Marktwert. Recherchiere vergleichbare gebrauchte Küchen auf Kleinanzeigenportalen, um ein Gefühl für marktübliche Preise zu bekommen.
Argumentiere sachlich mit dem ermittelten Zeitwert und dokumentierten Mängeln. Defekte Geräte kannst du als Verhandlungsmasse nutzen: Ein kaputter Geschirrspüler kostet in der Ersatzbeschaffung 400 bis 800 Euro, eine neue Arbeitsplatte 200 bis 600 Euro. Ziehe solche Kosten vom Angebotspreis ab.
Bedenke auch deine Verhandlungsposition: Gibt es andere Interessenten für die Wohnung, die die Küche übernehmen würden? Steht die Wohnung schon länger leer? Hat der Vormieter Zeitdruck beim Auszug? Diese Faktoren beeinflussen die Verhandlung erheblich.
In Stadtteilen wie Hamm-Mitte oder Heessen, wo Wohnungen häufig schnell vermietet werden, haben Vormieter oft eine stärkere Position. In Gegenden mit mehr Leerstand kannst du eher Zugeständnisse erwarten.
Der schriftliche Kaufvertrag über die Küche
Verzichte niemals auf einen schriftlichen Vertrag. Ein mündlicher Kaufvertrag ist zwar rechtlich gültig, aber im Streitfall kaum zu beweisen. Der Vertrag sollte beide Parteien mit vollständigen Namen und Adressen nennen.
Folgende Inhalte gehören in den Vertrag: vollständige Auflistung aller Möbelteile und Geräte mit Herstellern und Typbezeichnungen, Kaufpreis und Zahlungszeitpunkt, Übergabedatum, Zustandsbeschreibung mit bekannten Mängeln, Regelung zur Gewährleistung.
Zur Gewährleistung: Gesetzlich haftet der Verkäufer zwei Jahre für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren (§ 438 BGB). Privatverkäufer schließen diese Haftung oft aus, was grundsätzlich zulässig ist. Du kannst aber eine Haftung für arglistig verschwiegene Mängel vereinbaren. Diese kann nicht ausgeschlossen werden.
Fotografiere die Küche am Übergabetag und lass dir den Erhalt der Zahlung quittieren. Bewahre alle Unterlagen auf, einschließlich Bedienungsanleitungen und Garantieunterlagen für die Geräte.
Häufige Fallstricke und wie du sie vermeidest
Ein klassischer Fehler: Du zahlst die Ablöse, bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast. Springt die Vermietung wider Erwarten ab, stehst du mit einer gekauften Küche ohne Wohnung da. Zahle erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags, idealerweise bei oder nach der Wohnungsübergabe.
Achtung bei Geräten mit Restschuld: Manche Vormieter finanzieren ihre Küche noch ab. Kläre, ob alle Geräte vollständig bezahlt sind. Bei Ratenkauf mit Eigentumsvorbehalt gehören die Geräte bis zur letzten Rate rechtlich dem Händler.
Vorsicht vor versteckten Mängeln hinter der Verkleidung: Schimmel hinter Sockeln, defekte Wasserleitungen oder durchgerostete Siphons zeigen sich oft erst nach Monaten. Bestehe auf einer Besichtigung aller zugänglichen Bereiche.
Unterschätze nicht die Kosten für Abbau und Neuaufbau. Auch wenn die Küche in der Wohnung bleibt, können beim Umzug des Vormieters Schäden entstehen. Kläre, wer für den fachgerechten Abbau und die Übergabe verantwortlich ist.
Bei sehr alten Küchen (über 15 Jahre) rechne mit baldigen Geräteausfällen. Ersatzteile für ältere Modelle sind oft teuer oder nicht mehr verfügbar. Eine 20 Jahre alte Küche für 2.000 Euro kann schnell zum Zuschussgeschäft werden, wenn nacheinander Herd, Spüler und Kühlschrank ausfallen.
Alternative: Neue Küche statt Übernahme
Manchmal lohnt sich die Übernahme nicht. Bei sehr altem oder stark abgenutztem Zustand, überhöhten Preisvorstellungen oder wenn die Küche nicht deinem Geschmack entspricht, kann eine neue Küche die bessere Wahl sein.
Einfache Einbauküchen bekommst du ab 2.000 bis 3.000 Euro, Mittelklasseküchen liegen bei 5.000 bis 8.000 Euro. Berücksichtige die Lieferzeit: Aktuell musst du mit 8 bis 16 Wochen rechnen. Plane deinen Einzug entsprechend oder vereinbare eine Übergangslösung mit dem Vermieter.
Manche Vermieter bieten an, selbst eine Küche einzubauen und auf die Miete umzulegen. Das kann steuerlich für beide Seiten vorteilhaft sein. Die monatliche Erhöhung darf 11 Prozent der Anschaffungskosten pro Jahr nicht überschreiten (§ 559 BGB).
Checkliste für die Küchenübernahme
Gehe beim Küchenkauf strukturiert vor:
- Besichtigungstermin vereinbaren und alle Geräte im Betrieb testen
- Fotos machen und Maße notieren
- Zeitwert anhand Alter und Zustand berechnen
- Vergleichspreise für ähnliche gebrauchte Küchen recherchieren
- Mängel dokumentieren und in die Verhandlung einbringen
- Schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen mit allen Details
- Zahlung erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags
- Übergabeprotokoll erstellen mit Fotos vom Zustand
- Bedienungsanleitungen und Garantieunterlagen übernehmen
- Funktionstest bei der Übergabe wiederholen
Häufige Fragen
Muss ich die Küche des Vormieters übernehmen?
Nein, du bist nicht verpflichtet, die Einbauküche zu kaufen. Es handelt sich um einen freiwilligen Kaufvertrag zwischen dir und dem Vormieter. Der Vermieter darf die Wohnungsvergabe nicht von der Küchenübernahme abhängig machen, auch wenn dies in der Praxis manchmal vorkommt.
Wie viel ist eine 5 Jahre alte Küche noch wert?
Eine fünf Jahre alte Küche hat noch etwa 60 Prozent ihres ursprünglichen Neupreises als Restwert, wenn sie in gutem Zustand ist. Bei einem Neupreis von 8.000 Euro wären das rund 4.800 Euro. Mängel, Abnutzung und veraltetes Design mindern den Wert zusätzlich.
Hafte ich für Mängel an der übernommenen Küche?
Als Käufer haftest du nicht für Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren. Der Vormieter haftet grundsätzlich zwei Jahre nach § 438 BGB, kann die Gewährleistung bei Privatverkäufen aber ausschließen. Für arglistig verschwiegene Mängel haftet er immer, auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Wann sollte ich die Ablöse bezahlen?
Zahle die Abstandszahlung erst, nachdem du den Mietvertrag unterschrieben hast. Am sichersten ist die Zahlung bei der Wohnungsübergabe gegen Aushändigung der Küche und Unterzeichnung des Kaufvertrags. So vermeidest du das Risiko, eine Küche ohne passende Wohnung zu besitzen.
Kann der Vermieter verlangen, dass ich die Küche übernehme?
Nein, der Vermieter kann dich nicht zwingen, die Küche des Vormieters zu kaufen. Solche Kopplungsgeschäfte sind nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verboten. Allerdings kann der Vermieter frei entscheiden, an wen er vermietet, und dabei Bewerber bevorzugen, die die Küche übernehmen möchten.
Was passiert mit der Küche, wenn ich ausziehe?
Die Küche gehört dir und du kannst sie mitnehmen, verkaufen oder dem Nachmieter anbieten. Du bist nicht verpflichtet, sie in der Wohnung zu lassen. Hast du die Küche vom Vormieter übernommen, kannst du beim Auszug ebenfalls eine Ablöse vom Nachmieter verlangen. Der Kreislauf beginnt von vorn.
Lohnt sich die Übernahme einer 15 Jahre alten Küche?
Bei Küchen über 15 Jahren ist Vorsicht geboten. Der Restwert liegt unter 30 Prozent des Neupreises, und die Wahrscheinlichkeit von Geräteausfällen steigt deutlich. Ersatzteile sind oft teuer oder nicht mehr verfügbar. Rechne genau durch, ob eine neue Küche langfristig nicht günstiger kommt.
Brauche ich einen Notar für den Küchenkaufvertrag?
Nein, der Kaufvertrag über eine Einbauküche muss nicht notariell beurkundet werden. Ein privatschriftlicher Vertrag reicht aus. Wichtig ist, dass beide Parteien unterschreiben und alle wesentlichen Punkte (Kaufgegenstand, Preis, Zustand) schriftlich festgehalten werden.